Im Zentralregister der Bundesnotarkammer in Berlin kann jeder selbst Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hinterlegen. Wesentlicher Vorteil: Im Notfall kann das Gericht auf die Willenserklärung zugreifen. Bisher war das nur möglich, wenn der Patient entsprechende Paiere bei sich trug.
Eintrag und Infos unter www.vorsorgeregister.de oder unter Tel. 01805-355050
Vordrucke für Patientenverfügungen erhalten Sie bei uns oder auch unter www.patientenverfuegung.de. Es ist aber zu empfehlen rechtlichen Rat, etwa durch Notare oder Rechtsanwälte, einzuholen. Bei Patientenverfügungen können auch Ärzte hinzugezogen werden.